Kärnten schafft Zukunftsspielräume: Schulden reduziert, Hypo-Kapitel beendet und Kinderbildung gestärkt
Mit dem Beschluss des Rechnungsabschlusses 2025 setzt Kärnten seinen eingeschlagenen Konsolidierungskurs fort. Der ursprünglich geplante Abgang von 538 Millionen Euro konnte durch Budgetdisziplin und gezielte Einsparungen auf 301 Millionen Euro reduziert werden. Gleichzeitig investiert das Land weiterhin in zentrale Zukunftsbereiche wie Gesundheitsversorgung, Bildung, Forschung, Pflege und leistbares Wohnen.
„Das ist das Ergebnis harter politischer Arbeit und konsequenter Budgetdisziplin“,
betont Finanzreferentin LHStv.in Gaby Schaunig. Kärnten setze auf „nachhaltige Konsolidierung statt auf kurzfristige Einmalmaßnahmen“.
Schaunig verweist zugleich darauf, dass rund 70 Prozent der heutigen Landesverschuldung aus den Jahren 2003 bis 2013 stammen. Finanzpolitische Fehlentscheidungen dieser Zeit – darunter der Verkauf von Wohnbauförderungsdarlehen, Kelag-Anteilen und ESG-Wohnungen – würden den Landeshaushalt bis heute belasten. In der Diskussion über mögliche Einsparungen fordert die Finanzreferentin daher Ehrlichkeit:
„Wer Einsparungen in den Strukturen fordert, muss auch ehrlich sagen, dass diese immer die Menschen unmittelbar treffen.“
Hinter den vermeintlichen Strukturen stünden konkrete Leistungen für die Bevölkerung – von der regionalen Gesundheitsversorgung und Pflege über Bildung und Kultur bis hin zum leistbaren Wohnen.
Endgültiger Schlussstrich unter Hypo und HETA
Einen historischen Beschluss fasste der Landtag mit der Übertragung des Kärntner Ausgleichszahlungsfonds, kurz KAF, an den Bund. Die im Fonds vorhandenen Mittel werden vollständig für die Tilgung von Landesschulden in Höhe von rund 450 Millionen Euro eingesetzt. Damit sinken nicht nur die Schuldenlast, sondern dauerhaft auch die Zinskosten des Landes.
„Die Hypo Alpe Adria war keine Erfolgsgeschichte. Vieles, was damals geschehen ist, wurde später von Gerichten umfassend bewertet und aufgearbeitet“,
erklärt Schaunig. Der entscheidende Wendepunkt sei 2016 mit der Einigung mit den Gläubigern gelungen. Dadurch konnten die existenzbedrohenden Haftungen des Landes rechtssicher bereinigt und sämtliche Verfahren beigelegt werden. Dass heute zusätzliche Mittel für den Schuldenabbau zur Verfügung stehen, sei das Ergebnis jahrelanger intensiver Arbeit von Expertinnen und Experten auf Bundes- und Landesebene.
„Dass wir die vorhandenen Mittel nun vollständig für den Schuldenabbau einsetzen können, ist die logische Fortsetzung der im Jahr 2016 eingeschlagenen Strategie. Davon profitiert die Kärntner Bevölkerung nachhaltig“,
so Schaunig. Nach rund zwei Jahrzehnten könne damit ein schwieriges Kapitel der Kärntner Landesgeschichte endgültig abgeschlossen werden.
„Es war ein langer, komplexer und oft mühsamer Weg. Umso wichtiger ist es, dass wir eine rechtlich abgesicherte und finanziell nachhaltige Lösung beschließen konnten, die Kärnten dauerhaft entlastet und neue Zukunftsspielräume schafft.“
Mehr Qualität und Flexibilität in der Kinderbildung
Ein weiterer Schwerpunkt der Landtagssitzung war die Novelle des Kärntner Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes. Sie bringt Verbesserungen für Kinder, Familien, Gemeinden und das pädagogische Personal und setzt den Modernisierungskurs in der Elementarbildung konsequent fort.
„Wenn wir über das Kärntner Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz sprechen, dann sprechen wir über die Zukunft unserer Kinder, über die Unterstützung unserer Familien und über eine der wichtigsten Zukunftsinvestitionen unseres Landes“,
betont Bildungslandesrat Peter Reichmann. Seit 2023 wurden mit der Elternbeitragsfreiheit, kleineren Gruppen, verbesserten Arbeitsbedingungen und Ausbildungsoffensiven bereits wesentliche Fortschritte erreicht. Mit der nun beschlossenen Novelle wird die Betreuung in Kleingruppen dauerhaft gesetzlich verankert. Gerade für kleinere Gemeinden und flexible Betreuungsangebote schafft das zusätzliche Sicherheit. Erstmals werden zudem verpflichtende Kinderschutzkonzepte für alle Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen gesetzlich vorgeschrieben.
„Kinderschutz war und ist bereits heute ein wesentlicher Bestandteil der täglichen Arbeit in unseren Einrichtungen. Mit dieser Novelle geben wir diesem Anspruch nun einen verbindlichen gesetzlichen Rahmen“,
erklärt Reichmann. Verbesserungen gibt es auch beim gemeindeübergreifenden Besuch von Betreuungseinrichtungen. Wechselt eine Familie ihren Hauptwohnsitz, kann ein Kind unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin seine gewohnte Einrichtung besuchen, ohne dass daraus zusätzliche finanzielle oder organisatorische Hürden entstehen. Zugleich bleibt die Wahlfreiheit der Eltern erhalten.
„Jeder Euro, den wir heute in hochwertige Kinderbildung investieren, stärkt die Chancen unserer Kinder von morgen. Er entlastet Familien, erleichtert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, unterstützt unsere Gemeinden und stärkt unseren Wirtschaftsstandort“,
so Reichmann. Für ihn ist klar:
„Bildungsgerechtigkeit darf nie zur Debatte stehen – denn das Wohl und die Zukunft unserer Kinder sind unser gemeinsames Anliegen.“